Vordienstzeiten Die Reparatur der Reparatur

23.10.2023

unglaublich, aber wahr: Die mit Juli 2019 erfolgte Änderung des Gehaltsgesetzes § 169f und § 169g betreffend die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags muss erneut repariert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. Juli 2023 ausgesprochen, dass der „Pauschalabzug“ von vier Jahren bei den sonstigen Zeiten eine Altersdiskriminierung begründe.

Der Gesetzgeber ist daher unionsrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung zu erlassen.

Vor diesem Hintergrund werden die Modalitäten der Anrechnung sonstiger Zeiten (z.B. Lehrzeiten) für alle potenziell betroffenen Bundesbediensteten rückwirkend neugeregelt, sodass im Ergebnis die große Mehrheit von einer Anrechnung sonstiger Zeiten und entsprechenden Nachzahlungen profitieren wird.

Das heißt, dass auch die Postbehörde die Verfahren neu aufrollen muss.

Downloads

Vordienstzeiten Die Reparatur der Reparatur

Vordienstzeiten Die Reparatur der Reparatur

Datei: ZA Aktuell (PDF)/ZA_Aktuell_Oktober_Vordienstzeiten_Die_Reparatur_der_Reparatur_bmjhup
Größe: 105.07 KiB

Download

Newsletter

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und bleiben Sie auf dem Laufenden.