Zulagen für wiederkehrende Sommerpostler in der Zustellung

16.02.2024

Es ist uns gelungen zusätzliche Zahlungen für Sommerpostler zu vereinbaren, um die anhaltenden hohen Lebenserhaltungskosten aufgrund der Inflation zu mildern.

Diese Vereinbarung ist von 1. Juni bis 31. Oktober 2024 gültig: 

  • 140 EUR einmalig, unter der Voraussetzung einer vierwöchigen durchgehenden Beschäftigung im Jahr 2023 als Urlaubsersatzkraft 
  • Tägliche Zulage für durchgehende, 4 Wochen übersteigende Beschäftigung: 

- ab der 5 Woche 5 EUR täglich (maximal 25 EUR/Woche) 

- ab der 6. Woche 10 EUR täglich (maximal 50 EUR/Woche) 

- ab der 7. Woche 15 EUR täglich (maximal 75 EUR/Woche) 

Diese Prämien werden bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert. 

Newsletter

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und bleiben Sie auf dem Laufenden.