Die Auszahlung erfolgt je nach Art des Dienstverhältnisses mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung
- für Beamte, mit der Abrechnung für Mai 2021
- für Angestellte, die vor dem 1. Jänner 2004 aufgenommen wurden, mit der Abrechnung Mai 2021, fällig mit 15. Mai 2021
- für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen wurden, mit der Abrechnung April 2021, fällig am 30. April 2021
Nach wie vor arbeiten wir daran eine Zusatzprämie auszuverhandeln.