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Zentralausschuss Aktuell

Abgeltung für Springer im KV-Neu und für Vertretungstätigkeit ab 1. Jänner 2024

13.12.2023

In Verbindung mit dem KV-Abschluss 2023 ist es uns gelungen, für KV-Neu „Springer“ 1/12 des Tagesgeldes von 19,62 EUR pro angefangene Stunde Abwesenheit von der Stammfiliale im Knoten zu vereinbaren. Bei Kostenübernahme der Monats- oder Jahreskarte beträgt das Tagesgeld 13,08 EUR. Zudem gebührt ein Nächtigungsgeld von 15,00 EUR, bzw. durch Rechnung nachgewiesener Kostenersatz.


KV-Neu Mitarbeiter*innen, die vertraglich nicht als “Springer” tätig sind erhalten diese Aufwandsentschädigung, wenn sie mindestens 13-mal im Monat nicht in der Stammfiliale verwendet werden. Für notwendige Knoten übergreifende Springertätigkeiten kommen die Regelungen entsprechend der im KV gültigen Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung zur Anwendung.

Wir konnten auch erreichen, dass bei positivem Ausbildungsabschluss und Vertretung in einer höherwertigen Funktion eine

• Vertretungspauschale A brutto 4,00 EUR

• Vertretungspauschale B brutto 8,00 EUR

• Vertretungspauschale C brutto 10,00 EUR

• Vertretungspauschale D brutto 16,00 EUR

pro Tag bei 8 und mehr geleisteten Stunden bezahlt wird. Dabei wird 1/8 der Vertretungspauschale für jede begonnene Stunde berechnet. Bei fehlendem positivem Ausbildungsabschluss gebührt jedenfalls Vertretungspauschale A.

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Abgeltung für Springer im KV-Neu und für Vertretungstätigkeit ab 1. Jänner 2024

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Abgeltung für Springer im KV-Neu und Vertretungstätigkeit ab 1. Jänner 2024
Abgeltung für Springer im KV-Neu und Vertretungstätigkeit ab 1. Jänner 2024

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