KV-Neu Mitarbeiter*innen, die vertraglich nicht als “Springer” tätig sind erhalten diese Aufwandsentschädigung, wenn sie mindestens 13-mal im Monat nicht in der Stammfiliale verwendet werden. Für notwendige Knoten übergreifende Springertätigkeiten kommen die Regelungen entsprechend der im KV gültigen Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung zur Anwendung.
Wir konnten auch erreichen, dass bei positivem Ausbildungsabschluss und Vertretung in einer höherwertigen Funktion eine
• Vertretungspauschale A brutto 4,00 EUR
• Vertretungspauschale B brutto 8,00 EUR
• Vertretungspauschale C brutto 10,00 EUR
• Vertretungspauschale D brutto 16,00 EUR
pro Tag bei 8 und mehr geleisteten Stunden bezahlt wird. Dabei wird 1/8 der Vertretungspauschale für jede begonnene Stunde berechnet. Bei fehlendem positivem Ausbildungsabschluss gebührt jedenfalls Vertretungspauschale A.