Alle Beschäftigten, die Mitglieder der Arbeiterkammer sind, haben das Recht, an den Wahlen teilzunehmen und ihre Vertreter für die kommenden 5 Jahre zu wählen. Mitglieder sind fast alle, die arbeiten. Gewählt wird direkt im Betrieb oder durch Briefwahl.
Die AK-Wahlen in den Bundesländern finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt:
- 26.01. – 08.02.2024 AK Salzburg, AK Vorarlberg
- 29.01. – 08.02.2024 AK Tirol
- 04.03. – 13.03.2024 AK Kärnten
- 05.03. – 18.03.2024 AK Oberösterreich
- 10.04. – 23.04.2024 AK Burgenland, AK Niederösterreich, AK Wien
- 16.04. – 29.04.2024 AK Steiermark
Wir, die FSG in der AK fordern
- mehr Respekt vor der Leistung arbeitender Menschen
- gerechte Verteilung und Mitbestimmung für alle Arbeitnehmer*innen
- gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Stark mit deiner Stimme! Wir treten täglich konsequent für die Interessen der Arbeitnehmer*innen ein. FSG - die beste Wahl in der AK für dich!