Ziel ist es, die Erhöhung der Gehälter, Zulagen und Nebengebühren sowie Verbesserungen im kollektivvertraglichen Rahmenrecht mit Wirksamkeit 1. Juli 2025 zu erreichen.
Die Basis für die prozentuelle Erhöhung wird die durchschnittliche Inflation der Monate April 2024 bis März 2025 sein.
Wir informieren, sobald die Termine feststehen.