Wichtigster Beschluss aus unserer Sicht war die Genehmigung des Kollektivvertragsabschlusses 2023. Nachdem auch schon der Bundesvorstand der GPF dem Ergebnis einstimmig zugestimmt hat, steht der Umsetzung der Beschlüsse nichts mehr im Wege.
Bevor der erste Teilbetrag der Teuerungsprämie in der Höhe von 300 Euro mit 1. Juli 2023 netto zur Auszahlung gelangen wird, erhalten in den kommenden Wochen alle Kolleg*innen mit Vollbeschäftigung die steuerfreie EBIT-Prämie für 2022 in der Höhe von 800 Euro ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen (Beamte, Angestellte nach DO und KV-Neu) der Post AG, die im Kalenderjahr 2022 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte erhalten einen aliquotierten Betrag.
Einmal mehr haben wir im Aufsichtsrat auf das in vielen Bereichen fehlende Personal hingewiesen. Unsere Kolleg*innen wollen ihren wohlverdienten Erholungsurlaub konsumieren. Daher muss das Management Maßnahmen setzen, um ausreichend Urlaubsersatzkräfte für den Sommer zu finden. Dazu zählt auch eine gute Bezahlung.
Auch das Thema Fluktuation wurde im Aufsichtsrat mit dem Postvorstand besprochen. Wir fordern, zu den bereits erfolgten Maßnahmen, weitere nachhaltige Verbesserungen.