Wie erfolgt nun die Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters:
- Von Amtswegen
- Zur Vermeidung von Verlusten für jene Beamt*innen, die von der Deckelung der Anrechenbarkeit der sonstigen Zeiten mit höchsten 3 Jahren betroffen waren, wird das Ausmaß der höchstmöglichen Anrechnung auf 3 Jahre und 6 Monate ausgeweitet (50% von 3 Jahren = 42,86% von 3,5 Jahren in Tagen)
- Schutzklausel: Bei einer sehr kleinen Zahl an Beamt*innen, kann es zu geringfügiger Verschlechterung des Besoldungsdienstalters (BDA) kommen. Für diese Fälle ist eine (aufsaugende) Ergänzungszulage vom Gesetzgeber vorgesehen.
Vorgangsweise:
- Beamt*innen, deren Vergleichsstichtag eine Änderung von Amtswegen bedarf, erhalten vorab ein Schreiben zu den Erhebungen. Nach der Frist erfolgt der neue Zweit-Bescheid.
- Ziel des Personalmanagements ist es, die Verfahren so schnell wie möglich, im Sinne der Betroffenen, zu erledigen. In diesem Zusammenhang haben wir die Aufstockung der personellen Ressourcen nochmals eingefordert.
- Allfällige Ansprüche werden den betroffenen Beamt*innen in weiterer Folge erstattet.