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Zentralausschuss Aktuell

Besoldungsreform 2023 Besoldungsdienstalter für Beamt*innen

29.05.2024

Die unendliche Geschichte findet mit der Besoldungsreform 2023 nun vorläufig sein Ende. Wie berichtet musste die Besoldungsreform 2019 wegen Altersdiskriminierung bei den sonstigen Zeiten repariert werden. Die Reparatur erfolgt dabei von Amtswegen.


Wie erfolgt nun die Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters:

  • Von Amtswegen
  • Zur Vermeidung von Verlusten für jene Beamt*innen, die von der Deckelung der Anrechenbarkeit der sonstigen Zeiten mit höchsten 3 Jahren betroffen waren, wird das Ausmaß der höchstmöglichen Anrechnung auf 3 Jahre und 6 Monate ausgeweitet (50% von 3 Jahren = 42,86% von 3,5 Jahren in Tagen)
  • Schutzklausel: Bei einer sehr kleinen Zahl an Beamt*innen, kann es zu geringfügiger Verschlechterung des Besoldungsdienstalters (BDA) kommen. Für diese Fälle ist eine (aufsaugende) Ergänzungszulage vom Gesetzgeber vorgesehen.

Vorgangsweise:

  • Beamt*innen, deren Vergleichsstichtag eine Änderung von Amtswegen bedarf, erhalten vorab ein Schreiben zu den Erhebungen. Nach der Frist erfolgt der neue Zweit-Bescheid.
  • Ziel des Personalmanagements ist es, die Verfahren so schnell wie möglich, im Sinne der Betroffenen, zu erledigen. In diesem Zusammenhang haben wir die Aufstockung der personellen Ressourcen nochmals eingefordert.
  • Allfällige Ansprüche werden den betroffenen Beamt*innen in weiterer Folge erstattet.

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Besoldungsreform 2023 Besoldungsdienstalter für Beamt*innen
Besoldungsreform 2023 Besoldungsdienstalter für Beamt*innen

Datei: ZA Aktuell (PDF)/ZA_Aktuell_Mai_2024_Besoldungsreform_2023_zzonlf
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