Es ist sehr erfreulich, dass mit dieser Regelung weiterhin die Ausbildungskosten übernommen und zusätzlich zwei Sonderurlaubstage gutgeschrieben werden. Die Vorgesetzten werden ersucht, diese Dienstanweisung allen betroffenen MitarbeiterInnen der Transportlogistik nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Allgemeines
C95 – Ausbildung für LKW-FahrerInnen Verlängerung der Regelung aus 2018
21.02.2022
Die mit der Dienstanweisung vom 17. August 2018 erzielte Sonderrege-lung „Weiterbildung C95 für LKW-Fahrerinnen der Transportlogistik" wird auch für die Jahre 2022 und 2023 verlängert.