Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellem QR-Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für das Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio sein wird. Diese Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten.
In Österreich wird der EU-konforme Grüne Pass im Juni zum Einsatz kommen (Phase 2). Bis dahin wird es eine Übergangsphase (Phase 1) geben, in der die
technischen Voraussetzungen getestet werden. Die Zertifikate des Grünen Passes sind eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, welche weiterhin gültig sein werden. Die bestehenden Nachweise umfassen etwa alle behördlich anerkannten Impfpässe (z.B. den gelben Impfpass), einen
Absonderungsbescheid, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen Testnachweis nach dem bestehenden System. Auf Europäischer Ebene wird der Grüne Pass bis Anfang Juli umgesetzt sein (Phase 3).
Wird der Güne Pass verpflichtend sein?
Nein. Es wird keine verpflichtende Nutzung der digital und analog verfügbaren Zertifikate mit QR-Code geben. Es wird weiterhin möglich sein, die biher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder behördlich anerkannte Impfpässe zu verwenden.
Woraus besteht der Grüne Pass?
Der Grüne Pass besteht aus drei Zertifikaten, welche eine einfache Überprüfung einer erhaltenen Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat), einer durchgemachten Infektion (Genesungszertifikat) oder eines negativen Testergebnisses (Testzertifikat) ermöglichen. Alle drei Zertifikate werden einzeln und unabhängig voneinander abgerufen und verwendet werden können. Durch die Gleichstellung der Testzertifikate mit den Genesungszertifikaten und den
Impfzertifikaten entsteht keine Diskriminierung im Hinblick auf die Voraussetzung für die Personenfreizügigkeit.
Wo kann ich die Zertifikate abrufen?
Im Juni können alle Zertifikate des Grünen Passes mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte über Gesundheit.gv.at abgerufen werden. Daher sollte eine Handysignatur oder Bürgerkarte zeitgerecht beantragt werden. Digitale Zertifikate können auch von der entsprechenden Person ausgedruckt, analog mitgeführt und vorgezeigt werden.
Info: Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann auch ganz bequem von zuhause aus über FinanzOnline aktiviert werden:
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