Im Zuge der Organisationsänderung ORED wird in den nächsten 12 Monaten geprüft, bei welchen Mitarbeiter*innen die befristete Erhöhung der Wochenstundenleistung beendet und entweder auf die ursprüngliche oder eine einvernehmlich festzulegende Wochenstundenleistung per Arbeitsvertrag umgestellt werden kann.
Beispiel: Im Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Wochendienststunden vereinbart. Die durchschnittliche Arbeitszeit betrug im letzten Jahr 28 Wochendienststunden. Daher kann nun der Arbeitsvertrag auf 28 Wochendienststunden erhöht werden.
Somit wurde einer Forderung von uns Rechnung getragen und Verträge können nun endgültig und nicht nur befristet erhöht werden.