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Zentralausschuss Aktuell

EBIT-Prämie 2022

17.05.2023

Die für 2022 getroffene Ausnahmeregelung, die EBIT-Prämie in der Höhe von 800 Euro als abgabenfreie Teuerungsprämie zur Auszahlung zu bringen, ist laut Auskunft des Finanzministeriums so nicht möglich.


Aus diesem Grund wird sich der vereinbarte Auszahlungsbetrag in der Höhe von 800 Euro für Vollzeitkräfte (bzw. Teilzeitkräfte aliquot) aufgliedern in:

  • eine Unternehmensbeteiligung/EBIT-Prämie 2022, die in der Höhe von bis zu 500 Euro als lohnsteuerfreie Mitarbeiter*innen-Gewinnbeteiligung zur Auszahlung gebracht wird und
  • eine abgabenfreie Teuerungsprämie, die in der Höhe von bis zu 300 Euro zusätzlich zur Auszahlung gelangt.

Die Auszahlung erfolgt mit Mai/Juni 2023.

Unabhängig davon werden, gemäß Gehaltsabschluss vom 25. April 2023, die vereinbarten 300 Euro Teuerungsprämie für Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte aliquot) für die Monate Juli bis Dezember 2023 netto zur Auszahlung gebracht.

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EBIT-Prämie 2022
EBIT-Prämie 2022

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