Derzeit erreichen uns viele Anrufe unserer Kolleginnen und Kollegen, die wissen wollen wie sie sich jetzt verhalten sollen bzw. was zu tun ist.
Die Post AG hat zunächst gemäß Gehaltsgesetz die besoldungsrechtliche Stellung geprüft und neu festgesetzt. Das festgestellte Ergebnis wurde in dem Schreiben des Personalamtes nunmehr mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit binnen sechs Monaten weitere zu berücksichtigende Zeiten nachzuweisen und geltend zu machen.
Zeiten vor dem 18. Lebensjahr werden nur dann angerechnet, wenn es sich z.B. um Zeiten eines Postpraktikums handelt oder die 12. Schulstufe vor der Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen wurde.
Lehrzeiten sind sonstige Zeiten und werden erst ab dem 1. April 2000 berücksichtigt. Da die letzten Pragmatisierungen bei uns spätestens 1996 erfolgt sind, können die Lehrzeiten auch nicht anerkannt werden. Außerdem werden sonstige Zeiten nur dann angerechnet, wenn sie mehr als vier Jahre betragen. Zutreffendenfalls werden die 4 Jahre übersteigenden Lehrzeiten zur Hälfte angerechnet.
Beispiel: Die Summe sonstiger Zeiten beträgt 6 Jahre und 4 Monate. Die Hälfte des vier Jahre übersteigenden Zeitraums wird angerechnet. Somit 1 Jahr und 2 Monate.
Weitere Informationen folgen.