Mit 30. April 2025 verfällt dieser Anspruch, wenn er (nach Absprache mit der Knotenleitung) nicht konsumiert wird.
Wer hat Anspruch?
8 Stunden Freizeit für Vollbeschäftigte und aliquot für Teilzeitbeschäftigte. Das betrifft alle Lehrlinge, Schaltermitarbeiter*innen, A1 Expert*innen, Hilfskräfte und Filial- und Knotenleiter*innen, die im Zeitraum von 9. September bis 5. November 2024 an mindestens 80 % der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren.