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Filialnetz

Filialnetz: Sonder-Urlaubstag schon vereinbart?

03.04.2025

Zur Erinnerung: Für den außerordentlichen Einsatz bei der Abwicklung des „Klimabonus 2024“ in den Filialen bedankt sich das Unternehmen mit einem Sonder-Urlaubstag.


Mit 30. April 2025 verfällt dieser Anspruch, wenn er (nach Absprache mit der Knotenleitung) nicht konsumiert wird. 

Wer hat Anspruch? 

8 Stunden Freizeit für Vollbeschäftigte und aliquot für Teilzeitbeschäftigte. Das betrifft alle Lehrlinge, Schaltermitarbeiter*innen, A1 Expert*innen, Hilfskräfte und Filial- und Knotenleiter*innen, die im Zeitraum von 9. September bis 5. November 2024 an mindestens 80 % der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren.


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