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Distribution & Logistik

Klares Nein zur Schadensersatzpflicht bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen

23.08.2021

Die Post AG hat heute eine neue Version der Postrichtlinie 58 “Schäden an Dienstfahrzeugen, Schadenersatzpflicht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz” veröffentlicht. Die von uns scharf kritisierte Vorgehensweise im Zusammenhang mit Unfallschäden an Dienstfahrzeugen hat nunmehr dazu geführt, dass die Postführung die Postrichtlinie neu verfassen musste.


Höchst umstritten ist war vor allem die Vorgehensweise in Verbindung mit Unfallschäden an Dienstfahrzeugen. Nicht nur, dass der seitens des Unternehmens immer größer werdende Druck zwangsläufig vermehrt zu Schäden an Dienstfahrzeugen führt, möchte das die Post AG ihre Mitarbeiter*innen stärker zur Kasse bitten. In einer Kommission, mit einem starken Übergewicht des Managements, sollte über den jeweiligen Schadensfall entschieden werden. Eine faire Mitsprachemöglichkeit wäre demnach nicht gegeben gewesen.

Als Personalvertretung können wir diesem Vorgehen nicht zustimmen, wir werden daher nicht in der laut Postrichtlinie Nr. 58 eingerichteten Kommission mitwirken, wenn es um mögliche Regressforderungen geht.

Wir werden daher alle gesetzlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um euch, liebe Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Selbstverständlich werden wir gegebenenfalls künftig allen Mitgliedern der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten auch Rechtschutz gewähren. 


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