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Zentralausschuss Aktuell

Klimabonus Sonder-Urlaubstag für die Kolleg*innen des Filialnetzes erreicht

06.09.2024

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass euch für die zusätzlichen Leistungen bei der Abwicklung des “Klimabonus” auch dieses Jahr ein Sonder-Urlaubstag seitens des Filialmanagements genehmigt wird.


Die Gewährung erfolgt unter Anwendung folgender Regelung:

Zeitraum: Anfang September bis Anfang November 2024

Erwartete Sendungen: ca. 700.000 Klimabonus-Sendungen

Sonder-Urlaubstag: 8 Stunden für Vollbeschäftigte, aliquotiert für Teilzeitbeschäftigte

Anspruch: Mitarbeiter*innen, die vom 9. September bis 5. November 2024 an mindestens 80% der Sollarbeitstage in einer Filiale tätig waren

Zielgruppe: Lehrlinge, Schaltermitarbeiterinnen, A1 Expertinnen, Hilfskräfte, Filial- und Knotenleiter*innen

Abtragung: 1. Jänner bis 30. April 2025, nicht konsumierte Tage verfallen

Zusatzbonifikation: Bei einer Auszahlungsquote der Klimabonus-Gutscheine von 80% bis 30. November 2024, entweder als weiteres Freizeitkontingent oder
monetär

Aushilfskräfte: Zusätzliche Unterstützung je nach Bedarf wurde zugesagt.

Dieser Sonder-Urlaubstag soll als Ausgleich für die zusätzliche Arbeitsbelastung dienen.

Abschließend möchten wir dem Filialmanagement für ihr Entgegenkommen und ihre Unterstützung herzlich danken.

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Klimabonus Sonder-Urlaubstag für die Kolleg*innen des Filialnetzes erreicht
Klimabonus Sonder-Urlaubstag für die Kolleg*innen des Filialnetzes erreicht

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