Die Gewährung erfolgt unter Anwendung folgender Regelung:
• Zeitraum: Anfang September bis Anfang November 2024
• Erwartete Sendungen: ca. 700.000 Klimabonus-Sendungen
• Sonder-Urlaubstag: 8 Stunden für Vollbeschäftigte, aliquotiert für Teilzeitbeschäftigte
• Anspruch: Mitarbeiter*innen, die vom 9. September bis 5. November 2024 an mindestens 80% der Sollarbeitstage in einer Filiale tätig waren
• Zielgruppe: Lehrlinge, Schaltermitarbeiterinnen, A1 Expertinnen, Hilfskräfte, Filial- und Knotenleiter*innen
• Abtragung: 1. Jänner bis 30. April 2025, nicht konsumierte Tage verfallen
• Zusatzbonifikation: Bei einer Auszahlungsquote der Klimabonus-Gutscheine von 80% bis 30. November 2024, entweder als weiteres Freizeitkontingent oder
monetär
• Aushilfskräfte: Zusätzliche Unterstützung je nach Bedarf wurde zugesagt.
Dieser Sonder-Urlaubstag soll als Ausgleich für die zusätzliche Arbeitsbelastung dienen.
Abschließend möchten wir dem Filialmanagement für ihr Entgegenkommen und ihre Unterstützung herzlich danken.