Der Abschluss im Überblick:
- 4,0 % für Beamte, Angestellte nach DO und KV neu Mitarbeiter*innen
- 4,0 % Erhöhungder dynamisierten Nebengebühren und Zulagen
- 4,0% Erhöhung der Lehrlingsentschädigung
- 100% Erhöhung des Essenszuschusses von 10-19WDSt ab August 2022
- Ernennungen von Beamt*innen auch im kommenden Jahr
- Der Abschluss tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2023
Ab 1. August 2022 erhalten alle teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen schon ab 10 Wochenstunden den steuerfreien Essenszuschusses („Essensbons“) in voller Höhe von 80 Euro pro Verrechnungsabschnitt.
Hinzu kommt die EBIT-Prämie für 2021 in Höhe von netto 800 Euro (Teilzeit aliquot).
Mehr dazu unter www.fsgpost.at
FSG – Miteinander mehr möglich machen