Bei der „Mitarbeiter*innen-Beteiligung/EBIT-Prämie“ für das Geschäftsjahr 2021 holten wir 800 Euro heraus, obwohl die Berechnung „nur“ 700 Euro ergeben hat. Erstmals steuerfrei! (Achtung: Sozialversicherungsabgaben sind zu leisten!)
Die Auszahlung erfolgt mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltsabrechnung:
- Für Beamte am 1. Juni 2022
- Für Angestellte am 13. bzw. 31. Mai 2022
Für Mitarbeiter*innen, die an einem Prämiensystem teilgenommen haben, erfolgt die Auszahlung der Mitarbeiter*innen-Beteiligung im Zuge der Prämienabrechnung!
Mehr dazu unter www.fsgpost.at
FSG – Miteinander mehr möglich machen!
Siehe dazu auch unter www.fsgpost.at