Mit 30. April 2024 verfällt dieser Anspruch, wenn er (nach Absprache mit der Knotenleitung) nicht konsumiert wird.
Zur Erinnerung:
Anspruch auf 8 Stunden Freizeit besteht für Vollbeschäftigte und aliquot für Teilzeitbeschäftigte. Das betrifft alle Lehrlinge, Schaltermitarbeiter*innen, A1 Expert*innen, Hilfskräfte und Filial- und Knotenleiter*innen, die im Zeitraum von 11. September bis 3. November 2023 an mindestens 80 % der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren.