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Post.Sozial

NEUREGELUNG DER ESSENSZUSCHÜSSE

26.07.2022

Ab 1. August 2022 erfolgt die Ausgabe der Essenszuschüsse an alle aktiven Beamten, Angestellten und Lehrlinge neu. Es wird auf eine zehnmalige monatliche Beladung in den Monaten Februar bis November mit jeweils 40 Euro umgestellt.


  • Mit einem unbefristeten Dienstverhältnis sind anspruchsberechtigt: Ab 10 Wochendienststunden erhalten Mitarbeiter:innen einen Essenszuschuss pro Monat in der Höhe von 40 Euro, wenn sich der/die Mitarbeiter:in drei Monate ohne Unterbrechung im Dienststand der Österreichischen Post AG befindet. 
  • Mit einem befristeten Dienstverhältnis sind anspruchsberechtigt: Ab 10 Wochendienststunden erhalten Mitarbeiter:innen einen Essenszuschuss pro Verrechnungsabschnitt in der Höhe von 40 Euro, wenn sich der/die Mitarbeiter:in zum Beladezeitpunkt bereits sechs Monate ohne Unterbrechung im Dienststand der Österreichischen Post AG befindet. 

Für Lehrlinge und Trainees gelten die Wartefristen analog einem unbefristeten Dienstverhältnis. 

Die ausgeschütteten Essenszuschüsse sind längstens bis zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gültig.  


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