Dies bedeutet, dass Beamt*innen bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde in der Dienstzeit einzuräumen ist. Die genauen Regelungen sind der veröffentlichten Dienstanweisung zu entnehmen.
Das Management wird nun die Öffnungszeiten der Ein-Personenfilialen anpassen, um eine geordnete Abwicklung der Ruhepause sicherzustellen. Über die Details in den Filialen wird der zuständige Personalausschuss informiert werden.
Bezüglich der Nachforderung allfälliger Ansprüche für die Vergangenheit haben wir die rasche Aufnahme von Verhandlungen mit dem Management gefordert. Noch im Juli sollen die ersten Gespräche dazu stattfinden. Aus unserer Sicht steht auch den Angestellten nach der Dienstordnung die bezahlte Pause zu, zumal der Kollektivvertrag eine entsprechende Regelung vorsieht.
Wir werden euch über den weiteren Verlauf informieren.