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Aussendungen

Neufestsetzung Vordienstzeiten; finanzielle Ansprüche

23.02.2023

Im heutigen Gespräch mit Personalchef Franz Nigl hat Vorsitzender Richard Köhler einen Lösungsansatz angeregt.


So könnte jenen Beamt*innen, die bereits einen Bescheid über die Neufestsetzung des Vergleichstichtags erhalten haben, kurzfristig eine Akontozahlung

angewiesen werden. Diese soll einen Gutteil der individuellen Ansprüche abdecken. Im Regelfall trifft das all jene, die ihre Postlaufbahn als Postpraktikant*innen begonnen haben.  

Das wäre wertschätzend für alle Betroffenen.