So könnte jenen Beamt*innen, die bereits einen Bescheid über die Neufestsetzung des Vergleichstichtags erhalten haben, kurzfristig eine Akontozahlung
angewiesen werden. Diese soll einen Gutteil der individuellen Ansprüche abdecken. Im Regelfall trifft das all jene, die ihre Postlaufbahn als Postpraktikant*innen begonnen haben.
Das wäre wertschätzend für alle Betroffenen.