Immerhin haben schon zahlreiche Kolleg:innen, deren Vorrückungsstichtag neu festgesetzt wurde, rückwirkend ab 1. Mai 2016 eine Nachzahlung erhalten. In weiterer Folge wird ihnen schriftlich mitgeteilt, wann die nächste Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe erfolgen wird.
Auch viele bereits in den Ruhestand versetzte Kolleg*innen harren noch immer der bescheidmäßigen Festsetzung ihres Ruhegenusses. Auch da drängen wir das Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Pensionsservice der BVAEB, die Verfahren zu beschleunigen.
Wer fragen zum Thema „Vorrückungsstichtag“ hat, kann sich gerne an uns im Zentralauschuss email ZA.Kanzlei@post.at wenden.
Die FSG informiert rasch und zuverlässig.