Nun konnten wir uns mit dem Postvorstand auf eine Regelung verständigen, die bis Ende Juni 2024 gelten wird.
Auf Basis der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter*innenprämie für 2024 erhalten alle ab 1.1.2024, die in den genannten Geltungsbereich fallen, monatlich 50 Euro netto (bei Vollbeschäftigung) zum Gehalt dazu.
Im Zuge der kommenden KV-Verhandlungen ist es unser Ziel, eine ähnliche Regelung für die Zeit ab 1. Juli 2024 zu erwirken.
Wir werden berichten.
Mit den besten Wünschen für die bevorstehenden Festtage