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Distribution & Logistik

Schwerarbeitspension auch in der Verbundzustellung

20.08.2021

Über Drängen der FSG wird sich der Dachverband der Sozialversicherungen schon bald mit der Aufnahme der Verbundzustellung in die „Berufsliste Schwerarbeit„ befassen. An der Sitzung des Dachverbandes der Sozialversicherung wird auch ein fachkundiger Vertreter der GPF teilnehmen.


Unser Ziel ist auch jenen Zusteller*innen in der Verbundzustellung den Zugang zur Schwerarbeitspension mit 60 zu ermöglichen,  so wie dies bereits bei den Paketzustellern der Fall ist.

Ein von der Sozialversicherung beauftragter Berufskundler ermittelt derzeit in einigen Zustellbasen ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Berufsliste gegeben sind. Dabei wird geprüft ob der Arbeitskalorienverbrauch für Frauen von 1400 Kcal und bei Männern von 2000 Kcal innerhalb eines Zeitraumes von 8 Stunden überschritten wird. Wir fordern jedenfalls die umgehende Aufnahme der Verbundzustellung in die Schwerarbeitsliste.

In einem von der FSG OÖ in Zusammenarbeit mit der AK OÖ geführten Gerichtsverfahren wurde eine Entscheidung im Sinne des klagenden Postbeamten getroffen. Dieser kann nun mit 60 Jahren per Erklärung in Pension gehen. 


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