Mitarbeiter*innen, die Mitglieder von Blaulichtorganisationen sind, ist bei Einsätzen in zu Katastrophengebieten erklärten Gemeinden - so weit wie möglich - Sonderurlaub zu gewähren.
Bei Einsätzen außerhalb von Katastrophengebieten kann den Mitarbeiter*innen ebenfalls unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub genehmigt werden. Ebenso ist Mitarbeiter*innen, die direkt vom Hochwasser betroffen sind, zur Schadenseindämmung nach den betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub zu gewähren.
Für Einsätze mit Blaulichtorganisationen in Katastrophengebieten können maximal bis zu 5 Sonderurlaubstage genehmigt werden.
In allen anderen Fällen können unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten maximal 3 Sonderurlaubstage genehmigt werden.
Der Vorsitzende des Zentralausschusses, Richard Köhler, bedankt sich namens der betroffenen Kolleg*innen für die gesetzten Maßnahmen beim Management.