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Zentralausschuss Aktuell

Sonderurlaub für Postmitarbeiter*innen im Katastropheneinsatz und als Betroffene

16.09.2024

Im Hinblick auf die Ausnahmesituation im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen und der damit verbundenen Hochwassersituation hat das Unternehmen bundesweit folgende Regelung getroffen:


Mitarbeiter*innen, die Mitglieder von Blaulichtorganisationen sind, ist bei Einsätzen in zu Katastrophengebieten erklärten Gemeinden - so weit wie möglich - Sonderurlaub zu gewähren.

Bei Einsätzen außerhalb von Katastrophengebieten kann den Mitarbeiter*innen ebenfalls unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub genehmigt werden. Ebenso ist Mitarbeiter*innen, die direkt vom Hochwasser betroffen sind, zur Schadenseindämmung nach den betrieblichen Möglichkeiten Sonderurlaub zu gewähren.

Für Einsätze mit Blaulichtorganisationen in Katastrophengebieten können maximal bis zu 5 Sonderurlaubstage genehmigt werden.

In allen anderen Fällen können unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Möglichkeiten maximal 3 Sonderurlaubstage genehmigt werden.

Der Vorsitzende des Zentralausschusses, Richard Köhler, bedankt sich namens der betroffenen Kolleg*innen für die gesetzten Maßnahmen beim Management.

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Sonderurlaub für Postmitarbeiter*innen im Katastropheneinsatz und als Betroffene*r
Sonderurlaub für Postmitarbeiter*innen im Katastropheneinsatz und als Betroffene*r

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