Wer dann auch noch zur Kassa gebeten wird, um den entstandenen Schaden zu begleichen, ist gut beraten, zuvor die FSG-Personalvertretung zu kontaktieren. Grundsätzlich ist die Haftung für Schäden im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) geregelt und entfällt für Arbeitnehmer bei entschuldbarer Fehlleistung.
Ein gutes Stück besser dran sind alle Gewerkschaftsmitglieder, die im Falle des Falles, mit rechtlicher Unterstützung rechnen können. Finanzielle Hilfe kann auch die Mitgliedschaft zum Unfall-Fonds (U-Fonds) bieten. Informiere dich bei deinem/deiner FSG-Personalvertreter*in!