Die Verbundzusteller:innen werden in die Liste 1 der Schwerarbeitsregelung aufgenommen. Zur Berufsgruppe der Paketzusteller:innen kommt die Ergänzung „Verbundzustellung mit überwiegender Paketzustellung“.
Das bedeutet, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen (in den letzten 240 Monaten mindestens 120 Monate Schwerarbeit) der Pensionsantritt mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich ist.
Die Aufnahme der Verbundzustellung in die Schwerarbeitsregelung konnte ich gestern gemeinsam mit dem Vertreter der Post AG, Ing Franz Nigl und den Sozialpartnern im Dachverband der Sozialversicherung vereinbaren. Jetzt muss noch die entsprechende Verlautbarung erfolgen.
Wir werden weiter berichten.
Siehe dazu auch unter www.fsgpost.at
FSG – Miteinander mehr möglich machen!