Wir dürfen euch darüber informieren, dass mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, BGBLA II Nr. 506/2022, verlautbart am 30. Dezember 2022, die Gültigkeit der COVID-19-Risikogruppen-Verordnung um den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. April 2023 verlängert wurde.
Die COVID-19-Risikoatteste, die ab dem 4. Dezember 2021 ausgestellt bzw. zwischen 1. und 15. April 2022 bestätigt wurden, sind weiterhin gültig.