Das hat zur Folge, dass die Vordienstzeiten aller Beamt*innen neu bewertet und das Besoldungsdienstalter bescheidmäßig neu festgestellt werden muss. Laut Einschätzung von Rechtsexperten kann es dadurch zur Erhöhung, aber auch zur Verringerung der anrechenbaren Vordienstzeiten kommen.
Alle bisherigen Einzelentscheidungen, sowohl jene durch das Personalamt, als auch jene der Verwaltungsgerichte, sind dadurch aufgehoben. Es erfolgt daher vorerst keine Umsetzung allfälliger Ansprüche.
Ich werde über den weiteren Verlauf berichten.