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Zentralausschuss Aktuell

Weihnachtsdienstregelung 2024 in den Logistikzentren

25.11.2024

Wir informieren dich über die diesjährige Weihnachtsdienstregelung:


Weihnachten:

In den Logistikzentren wird der Dienstbetrieb am 24. Dezember 2024 für alle Mitarbeiter*innen um spätestens 13:00 Uhr beendet. Eine allfällige Restdienstzeit laut Dienstplan gilt als erbracht. Entfallende Dienste bis zur Wiederaufnahme der Dienste am 26. Dezember 2024 enfallen ohne Minusstunden (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am 26. Dezember 2024 entsprechend den regionalen Erfordernissen/Dienstplänen. 

Eine entsprechende Information an die Mitarbeiter*innen erfolgt durch die jeweilige Zentrumsleitung.

Silvester/Neujahr:

In den Logistikzentren wird der Dienstbetrieb am 31. Dezember 2024 für alle Mitarbeiter*innen um spätestens 13:00 Uhr beendet. Eine allfällige Restdienstzeit laut Dienstplan gilt als erbracht. Entfallende Dienste bis zur Wiederaufnahme der Dienste am 1. Jänner 2025 entfallen ohne Minusstunden (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am 1. Jänner 2025 entsprechend den regionalen Erfordernissen/Dienstplänen. 

Eine entsprechende Information an die Mitarbeiter*innen erfolgt durch die jeweilige Zentrumsleitung. Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen Logistikzentren regionale Ausnahmeregelungen getroffen werden. Für Zeiten des Dienstentfalls erfolgt keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden. 

Für Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-Neu, Teil 2, endet am 24. und 31. Dezember die Normalarbeitszeit um 12:00 Uhr ohne Lohnausfall.

Downloads

Weihnachtsdienstregelung 2024 in den Logistikzentren
Weihnachtsdienstregelung 2024 in den Logistikzentren

Datei: ZA Aktuell (PDF)/ZA_Aktuell_Weihnachtsdienstregelung_2024_Logistikzentren_mrlj33
Größe: 131.87 KiB


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