Diese Vereinbarung ist von 1. Juni bis 31. Oktober 2024 gültig:
- 140 EUR einmalig, unter der Voraussetzung einer vierwöchigen durchgehenden Beschäftigung im Jahr 2023 als Urlaubsersatzkraft
- Tägliche Zulage für durchgehende, 4 Wochen übersteigende Beschäftigung:
- ab der 5 Woche 5 EUR täglich (maximal 25 EUR/Woche)
- ab der 6. Woche 10 EUR täglich (maximal 50 EUR/Woche)
- ab der 7. Woche 15 EUR täglich (maximal 75 EUR/Woche)
Diese Prämien werden bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert.