Da es im Zusammenhang mit der Gültigkeitsdauer des 1. Verrechnungsabschnittes teilweise Falschaussagen gegeben hat und viele Mitarbeiter*innen damit verunsichert wurden dürfen wir nun mitteilen, dass die Gültigkeitsdauer bis 31. Mai 2022 verlängert wurde. Darüber hinaus arbeiten wir daran, die Gültigkeitsdauer generell zu erstrecken.
Am 01. April 2022 wird bereits der Essenszuschuss für den 2. Verrechnungsabschnitt gutgeschrieben, der ebenfalls bis 31. Mai 2022 eingelöst werden kann.
Weitere Informationen dazu gibt es bei allen FSG-Personalvertreter*innen und unter www.postsozial.at
Siehe dazu auch www.fsgpost.at
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