Die Auszahlung wird mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltsabrechnung erfolgen, dies bedeutet:
- mit der Abrechnung Juni 2022, Fälligkeitsdatum 1. Juni 2022, für Beamte
- mit der Abrechnung Mai 2022, Fälligkeitsdatum 13. Mai 2022, für Angestellte, die vor dem 1. Jänner 2004 aufgenommen wurden
- mit der Abrechnung Mai 2022, Fälligkeitsdatum 31. Mai 2022, für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen wurden.
Für Mitarbeiter:innen, die an einem Prämiensystem teilgenommen haben, erfolgt die Auszahlung der EBIT-Prämie im Zuge der Prämienabrechnung.
Siehe dazu: www.fsgpost.at